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   OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08   

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OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08 (https://dejure.org/2008,18337)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.2008 - 5 ME 49/08 (https://dejure.org/2008,18337)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 5 ME 49/08 (https://dejure.org/2008,18337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum strukturierten Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung bei wesentlicher Leistungsgleichheit der Bewerber in der aktuellen und vorangegangenen Beurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 NBG; Art. 33 Abs. 2 GG
    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung bei wesentlicher Leistungsgleichheit der Bewerber; Akt einer "wertenden Erkenntnis" bei Übertragung einer dem höherwertigen Beförderungsdienstposten vorangehenden ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; NBG § 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung bei wesentlicher Leistungsgleichheit der Bewerber; Akt einer "wertenden Erkenntnis" bei Übertragung einer dem höherwertigen Beförderungsdienstposten vorangehenden ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    Ist aufgrund dieser Beurteilungen angesichts gleicher Gesamtnoten - wie hier - von einer wesentlich gleichen Beurteilung auszugehen, steht dem Dienstherrn bei der Auswahl ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 20ß04, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 - Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.14 f.).

    Dem strukturierten Auswahlgespräch ist daher nicht grundsätzlich die Eignung als leistungsbezogene Erkenntnisquelle abzusprechen, auch wenn die Gefahr eines Irrtums hinsichtlich der Fragestellungen auf Seiten des Bewerbers besteht und die Eindrücke der Kommissionsmitglieder von der Tagesform der Bewerber abhängen, dem Auswahlgespräch also grundsätzlich nicht ein mit einer Beurteilung vergleichbarer Erkenntniswert zukommt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.15; Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540 ff.).

    Solche Werturteile sind lediglich so weit plausibel zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der genannten, für Akte wertender Erkenntnis geltenden Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. nur: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn. 21 m. w. N).

    Einer weiteren ausführlicheren Erläuterung der Wertungen auch des dritten Kommissionsmitglieds hätte es nur bedurft, wenn dessen Wertungen substantiiert in Frage gestellt worden wären (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    Ist aufgrund dieser Beurteilungen angesichts gleicher Gesamtnoten - wie hier - von einer wesentlich gleichen Beurteilung auszugehen, steht dem Dienstherrn bei der Auswahl ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 20ß04, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 - Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.14 f.).

    Dem strukturierten Auswahlgespräch ist daher nicht grundsätzlich die Eignung als leistungsbezogene Erkenntnisquelle abzusprechen, auch wenn die Gefahr eines Irrtums hinsichtlich der Fragestellungen auf Seiten des Bewerbers besteht und die Eindrücke der Kommissionsmitglieder von der Tagesform der Bewerber abhängen, dem Auswahlgespräch also grundsätzlich nicht ein mit einer Beurteilung vergleichbarer Erkenntniswert zukommt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.15; Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540 ff.).

    Solche Werturteile sind lediglich so weit plausibel zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der genannten, für Akte wertender Erkenntnis geltenden Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. nur: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn. 21 m. w. N).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    Ist aufgrund dieser Beurteilungen angesichts gleicher Gesamtnoten - wie hier - von einer wesentlich gleichen Beurteilung auszugehen, steht dem Dienstherrn bei der Auswahl ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 20ß04, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 - Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.14 f.).

    Derartige Äußerungen, insbesondere bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen dienstlichen Beurteilungen erkennbare positive oder negative Entwicklungstendenzen, können vor allem bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern den Ausschlag geben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540 ff., zitiert nach juris Langtext, Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    Dem strukturierten Auswahlgespräch ist daher nicht grundsätzlich die Eignung als leistungsbezogene Erkenntnisquelle abzusprechen, auch wenn die Gefahr eines Irrtums hinsichtlich der Fragestellungen auf Seiten des Bewerbers besteht und die Eindrücke der Kommissionsmitglieder von der Tagesform der Bewerber abhängen, dem Auswahlgespräch also grundsätzlich nicht ein mit einer Beurteilung vergleichbarer Erkenntniswert zukommt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.15; Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540 ff.).

    Derartige Äußerungen, insbesondere bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen dienstlichen Beurteilungen erkennbare positive oder negative Entwicklungstendenzen, können vor allem bei gleichwertigen aktuellen Beurteilungen von Bewerbern den Ausschlag geben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540 ff., zitiert nach juris Langtext, Rn. 16).

  • VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07

    Ausschreibung; Auswahl; Auswahlfehler; Auswahlgespräch; Auswahlkommission;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    Durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. September 2007 (Az. 1 B 13/07) wurde der Antragsgegnerin auf Antrag des Antragstellers untersagt, den ausgeschriebenen Dienstposten bis zu zwei Wochen nach Abschluss eines erneut durchzuführenden Auswahlverfahrens und Zustellung einer Entscheidung mit dem Beigeladenen zu besetzen.

    Wegen der Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die in der Gerichtsakte gewechselten Schriftsätze, die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts im Verfahren 1 B 13/07 (Beiakte B) und 1 A 220/07 (Beiakte C) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakte A, D - F) verwiesen.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. dazu auch: BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, DÖD 2007, 279 ff.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    Ist aufgrund dieser Beurteilungen angesichts gleicher Gesamtnoten - wie hier - von einer wesentlich gleichen Beurteilung auszugehen, steht dem Dienstherrn bei der Auswahl ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 20ß04, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 - Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.14 f.).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08
    Ebenso wie bei einer dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 17.3.1993 - BVerwG 2 B 25.93 -, DÖD 1993, 179 m. w. N.) ist es für eine Auswahlentscheidung - und auch für ein Auswahlgespräch als ein Gesichtspunkt für die Auswahlentscheidung - so, dass die zugrunde liegenden Tatsachen nur insoweit einer konkreten Darlegung bedürfen, als der Dienstherr entweder historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der Auswahlentscheidung erwähnt oder die Auswahlentscheidung oder einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen erkennbar auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtsachverhalt herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Als unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium kann der Dienstherr auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 21.12.2015 - 5 ME 196/15 -, juris Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Bewertung eines Auswahlgesprächs nur in einem eingeschränkten Maße plausibel und nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2008 - 5 ME 480/07 -, juris; Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 -, juris).

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.4.2008 und 2.7.2008, a. a. O.; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 3.9.2004 - 3 BS 167/04 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).".

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Als unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium kann der Dienstherr auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (vgl. zu Auswahlgesprächen Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 - Beschluss vom 27.10.2008 - 5 ME 394/08 -).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Bewertung eines Auswahlgesprächs nur in einem eingeschränkten Maße plausibel und nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2008 - 5 ME 480/07 -, juris; Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 -, juris).

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.4.2008 und 2.7.2008, a. a. O.; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 3.9.2004 - 3 BS 167/04 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

    Zu Recht ist es auch davon ausgegangen, dass der von der Auswahlkommission vorgenommene Vergleich der Bewerber anhand der von ihnen im Auswahlgespräch vorgestellten Konzepte für die Wahrnehmung der Schulleiterfunktionen leistungsbezogen ist und sich auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle bezieht (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Beschl. vom 02.07.2008 - 5 ME 49/08 - [...]).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Als unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium kann der Dienstherr auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (vgl. zu Auswahlgesprächen Nds. OVG, Beschl. v. 2.7.2008 - 5 ME 49/08 - Beschl. v. 27.10.2008 - 5 ME 394/08 -).
  • VG Berlin, 08.04.2016 - 26 L 371.15

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Als unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium kann der Dienstherr auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 5 ME 49/08 - juris).
  • VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlkommission; Auswahlverfahren; Berufung;

    cc) Ob der Erlass der einstweiligen Anordnung auch aus anderen Gründen gerechtfertigt wäre, insbesondere ob die Berufungskommission der - einer Momentaufnahme gleichenden - persönlichen Vorstellung der Kandidaten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. zu Auswahlgesprächen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.11.2013 - 6 B 1193/13 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 02.07.2008 - 5 ME 49/08 -, juris), lässt die Kammer ebenso dahinstehen, wie die Frage, ob das Einwerben von Drittmitteln als Auswahlkriterium einen hinreichenden Bezug zu den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG aufweist.
  • VG Neustadt, 07.09.2011 - 1 K 382/11

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Organisations- und

    Strukturelle Auswahlgespräche sind, sofern sie am Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle und mit allen in Frage kommenden Bewerbern gleichmäßig durchgeführt werden, ein geeignetes und leistungsbezogenes Auswahlkriterium (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 6 B 1845/05 -, Nds. OVG, Beschluss vom 2.Juli 2008 - 5 ME 49/08 -.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22. April 2005, und vom 21. Februar 2007, a.a.O., alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2012 - 5 ME 103/12

    Verpflichtung zur Wiederaufnahme in das Eignungsauswahlverfahren für die

    Im Hinblick auf den erforderlichen Dokumentationsumfang des Auswahlgesprächs nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 2. Juli 2008 - 5 ME 49/08 - und die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (S. 6 der Beschlussausfertigung) und macht sich letztere zu eigen (§ 122 Abs. 2 S. 3 VwGO).
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